Spaltung nach UmwG

Aufspaltung

Abspaltung

Ausgliederung

Vermögens-übertragung

Gesamtrechtsnachfolge

partiell

Gewährung von Gesellschafterrechten

steuerlich

Einbringung

§ 20-23 UmwG

zur Neugründung

zur Aufnahme